CPV Codes

Das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (englisch Common Procurement Vocabulary – CPV) ist das einheitliche Klassifizierungssystem in Europa für das öffentliche Beschaffungswesen.

Wissenswerte Details zu der CPV-Nomenklatur

Die CPV-Codes schaffen eine einheitliche Klassifikation für öffentliche Aufträge in der EU. Somit wird der Auftragsgegenstand in einer gemeinsamen Nomenklatur beschrieben und gilt für alle Länder der Europäischen Union.

Bestehend aus einem Hauptteil und einem Zusatzteil, bildet folgende Codestruktur die CPV-Klassifikationen:

Der Hauptteil beschreibt den Auftragsgegenstand. Er besteht aus acht Ziffern sowie einer Prüfziffer und definiert die Art der Baumaßnahmen, Dienst- oder Lieferleistungen des Auftragsgegenstandes. Diese Ziffern werden wie folgt gelesen:

  • Die ersten zwei Ziffern definieren die Abteilungen
  • Die ersten drei in Kombination bezeichnen die Gruppen
  • Die vier ersten Ziffern bilden zusammen Auskunft über die Klassen
  • Die fünf ersten Ziffern beschreiben die Kategorie
  • Die drei letzten Ziffern geben weitere Details über die einzelnen Kategorien. Die letzte Ziffer des Codes ist die zuvor genannte Prüfziffer.

Die Verwendung des CPV-Codes ist durch die Europäische Union für die Anwendung im öffentlichen Vergabewesen ab den EU-Schwellenwerten vorgeschrieben. Viele E-Vergabe- und Bekanntmachungsplattformen orientieren sich auch unterhalb der EU-Schwellenwerte am CPV-Code.

Das Gemeinsame Vokabular stellt sich als eine Liste von Leistungen und Liefergegenständen dar, denen jeweils ein eindeutiger Schlüssel (CPV-Nr. bzw. CPV-Code) zugeordnet ist.