Das Gemeinsame Vokabular für öffentliche Aufträge (englisch Common Procurement Vocabulary – CPV) ist das einheitliche Klassifizierungssystem in Europa für das öffentliche Beschaffungswesen.
Die CPV-Codes schaffen eine einheitliche Klassifikation für öffentliche Aufträge in der EU. Somit wird der Auftragsgegenstand in einer gemeinsamen Nomenklatur beschrieben und gilt für alle Länder der Europäischen Union.
Bestehend aus einem Hauptteil und einem Zusatzteil, bildet folgende Codestruktur die CPV-Klassifikationen:
Der Hauptteil beschreibt den Auftragsgegenstand. Er besteht aus acht Ziffern sowie einer Prüfziffer und definiert die Art der Baumaßnahmen, Dienst- oder Lieferleistungen des Auftragsgegenstandes. Diese Ziffern werden wie folgt gelesen:
Die Verwendung des CPV-Codes ist durch die Europäische Union für die Anwendung im öffentlichen Vergabewesen ab den EU-Schwellenwerten vorgeschrieben. Viele E-Vergabe- und Bekanntmachungsplattformen orientieren sich auch unterhalb der EU-Schwellenwerte am CPV-Code.
Das Gemeinsame Vokabular stellt sich als eine Liste von Leistungen und Liefergegenständen dar, denen jeweils ein eindeutiger Schlüssel (CPV-Nr. bzw. CPV-Code) zugeordnet ist.